Corporate Governance
Als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft ist die First Sensor AG aufgrund des Transparenz- und Publizitätsgesetzes verpflichtet, grundsätzlich einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärungen finden Sie in dieser Rubrik.