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Corporate Governance

Die First Sensor begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Bericht des Aufsichtsrats

Die First Sensor AG hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr hinter sich. Erste Ergebnisse aus den Maßnahmen zur strategischen und organisatorischen Neuausrichtung der First Sensor AG zeigen sich deutlich in den Finanzkennzahlen. Die neue Organisation ermöglicht es, stärker auf die Kundenwünsche einzugehen, Cross-Selling-Potenziale zu nutzen und aus den erreichten Effizienzsteigerungen durch die Straffung von Prozessen bedeutende Kosteneinsparungen zu realisieren. Mit der neuen Unternehmensstruktur und den geschaffenen Business Units ist der Grundstein für weiteres Wachstum und eine erfolgreiche Zukunft des Konzerns gelegt.

Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum uneingeschränkt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit laufend überprüft sowie überwacht. Zudem war er in allen Entscheidungen von strategischer und grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Es erfolgten regelmäßige Unterrichtungen seitens des Vorstands an den Aufsichtsrat – sowohl schriftlich als auch mündlich – über die aktuelle Geschäftslage, Stand der Strategieumsetzung und Umstrukturierung der Organisationsabläufe und Prozesse. Fragen der Risikoposition, des Risikomanagements und der Compliance wurden ebenfalls behandelt. Planabweichungen und Zieländerungen beim intern prognostizierten Geschäftsverlauf sowie daraus abgeleitete Maßnahmen wurden dem Aufsichtsrat als Überwachungsgremium übermittelt und von ihm mit dem Vorstand diskutiert. Sämtliche relevanten Informationen wurden dem Aufsichtsrat zeitnah und umfassend kommuniziert.


Des Weiteren wurde die vorzeitige Vertragsverlängerung von Joachim Wimmers als Finanzvorstand beschlossen. Zudem wurden auch das Vergütungssystem des Vorstands und die Angemessenheit der Vorstandsbezüge überprüft.

In der am 25. März 2014 stattgefundenen Aufsichtsratssitzung wurden im Wesentlichen der Konzernjahresabschluss sowie der Jahresabschluss der AG für das Geschäftsjahr 2013 besprochen. Zudem haben wir uns in der Sitzung mit den Inhalten des Corporate Governance Kodex befasst und die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgestimmt und verabschiedet.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben sich in der Sitzung am 22. Mai 2014 auf die anstehende Hauptversammlung vorbereitet und sich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abgestimmt. Im Anschluss an die Hauptversammlung am 23. Mai 2014 tagten die Mitglieder des Aufsichtsrats in einer außerordentlichen Sitzung und bestätigten Götz Gollan als stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Weiterhin wurde die Beratertätigkeit von Marc de Jong erörtert. Im Ergebnis wurde bestätigt, dass seine Beratungsleistungen im Einklang mit seiner Aufsichtsratstätigkeit stehen und keinen Konflikt darstellen.

In einer außerordentlichen Sitzung am 31. Juli 2014 wurde das Übernahmeangebot der FS Technology Holding S.à.r.l. ausführlich besprochen. In dieser Telefonsitzung wurde der Aufsichtsrat über den aktuellen Stand des Übernahmeangebots informiert. Dies erfolgte im Beisein externer Kapitalmarktberater sowie von Spezialisten im Kapitalmarktrecht. In diesem Zusammenhang wurde die gemeinsame Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 27 WpÜG ausführlich diskutiert, abgestimmt und deren Veröffentlichung beschlossen.

Während der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 2. September 2014 wurde im Wesentlichen die Strategieausrichtung der First Sensor-Gruppe durch die Leiter der Business Units, den Leiter des Competence Centers Production sowie den Vertriebsleiter vorgestellt. Diese Sitzung wurde am 15. Oktober 2015 telefonisch fortgesetzt.

Die Aufsichtsratssitzung vom 2. Dezember 2014 war insbesondere von verschiedenen Strategiethemen und der Budgetplanung 2015 geprägt. Darüber hinaus wurde über die erfolgreiche Umsetzung der Vereinheitlichung der Personalstandards berichtet.

Zusätzlich zu den turnusgemäßen Sitzungen fanden eine Vielzahl von Besprechungen zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden sowie anderen Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Gesonderte Ausschüsse wurden nicht gebildet.

Eine Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats wurde mit Hilfe eines standardisierten Prozesses der Ebner Stolz Wirtschaftsprüfung GmbH & Co. KG durchgeführt. Dies führte zu keinen Auffälligkeiten oder deutlichem Verbesserungsbedarf.

Der Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von der Hauptversammlung am 23. Mai 2014 gewählt und mit der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses beauftragt. Vor der Unterbreitung des Wahlvorschlags wurde eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat eingeholt.

Der vom Vorstand nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der First Sensor AG sowie der nach den Rechnungslegungsvorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernjahresabschluss und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Während des gesamten Prüfungsprozesses hat der Aufsichtsrat eng mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer zusammengearbeitet. Alle Abschlussunterlagen der AG, des Konzerns sowie der Vorschlag des Vorstands für die Ergebnisverwendung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig ausgehändigt und lagen während der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2015 vor. Die genannten Unterlagen wurden während dieser Aufsichtsratssitzung abschließend geprüft und – im Beisein des Abschlussprüfers – vollumfänglich besprochen. Nachfolgend hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung angeschlossen und im Rahmen seiner eigenen Prüfung festgestellt, dass keinerlei Einwendungen zu erheben sind. Gemäß § 172 AktG gilt der Einzelabschluss der First Sensor AG dementsprechend als festgestellt und der Konzernabschluss als gebilligt.

Darüber hinaus wurde in derselben Aufsichtsratssitzung die aktuelle Entsprechenserklärung der First Sensor AG verabschiedet. Ausführliche Informationen zur Corporate Governance innerhalb der First Sensor Gruppe stehen im Geschäftsbericht im Corporate Governance Bericht im Anschluss an den Konzernanhang zur Verfügung. Zudem wurde die Entsprechenserklärung derinteressierten Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik Investor Relations unter www.first-sensor.com dauerhaft zugänglich gemacht.

An dieser Stelle möchte ich mich – auch im Namen meiner Aufsichtsratskollegen – beim Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr tatkräftiges Engagement und ihre überdurchschnittlichen Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr bedanken und ihnen für die zukünftig anstehenden Projekte und Herausforderungen viel Erfolg wünschen.

Ebenso bedanken wir uns für das entgegengebrachte Vertrauen unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Wir freuen uns, wenn Sie die First Sensor AG auf Ihrem zukünftigen Weg weiter als Investor begleiten.

Berlin, den 25. März 2015

First Sensor AG

Prof. Dr. Alfred Gossner

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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