Wind-turbines-First-Sensor
Corporate Governance

Die First Sensor begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Entsprechenserklärung


Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 Aktiengesetz (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Gesellschaft seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung am 15. November 2022 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, mit Ausnahme der nachfolgend dargelegten Abweichungen entspricht und zukünftig entsprechen wird.

F.2: Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Der Konzernabschluss wird aufgrund der weiterhin laufenden Integrationsarbeiten und den gestiegenen Anforderungen im Zusammenhang mit dem ESEF-Tagging innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende veröffentlicht.

G.1: Vergütungssystem des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder jedes Jahr an die jeweilige Situation angepasste finanzielle und nichtfinanzielle Leistungskriterien fest, damit die für das jeweilige Geschäftsjahr maßgeblichen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien exakt zu der Situation der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung passen. Aus diesem Grund werden die einzelnen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien in dem Vergütungssystem des Vorstands der Gesellschaft nicht dargestellt.

G.3: Vergleich mit anderen Unternehmen

Der Aufsichtsrat greift bei der Festlegung der Gesamtvergütung vorrangig auf die umfassende Erfahrung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Führungs- und Kontrollgremien anderer vergleichbarer Unternehmen in der einschlägigen Branche zurück. Das Vergütungssystem der Gesellschaft enthält für die Beurteilung der Üblichkeit der Gesamtvergütung keine Details hinsichtlich der Erstellung von Vergleichskriterien in Bezug auf vergleichbare Unternehmen.

G10: Aktienbasierte Vergütung / Haltefrist

Die Vorstandsmitglieder erhalten auf der Basis ihrer Anstellungsverträge mit TE Connectivity und in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen dortigen Position als langfristige variable Vergütung sogenannte „Restricted Stock Units“, denen Aktien der TE Connectivity Ltd. zugrunde liegen. Die Restricted Stock Units haben eine vierjährige Vesting Periode, vesten jedoch in jährlichen Teilbeträgen und werden dann als Aktien der TE Connectivity Ltd. zur Verfügung gestellt. Nach der Ausgabe der Aktien können die Vorstandsmitglieder frei über sie verfügen. Eine vierjährige Haltefrist ist nicht vorgesehen, jedoch erhalten die Vorstandsmitglieder die gesamte Anzahl der Restricted Stock Units nur dann, wenn sie über die gesamte vierjährige Vesting Periode in einer entsprechenden Position als Beschäftigte von TE Connectivity sind.

Es gibt keine vertragliche Verpflichtung, dass ein Vorstandsmitglied die ihm gewährten variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anlegen muss.

G.11: Clawback Klauseln

Die Einbehaltung oder Rückzahlung von variablen Vergütungsbeträgen trotz Erreichen der vorgegebenen Zielwerte aufgrund anderweitiger außergewöhnlicher Umstände ist vertraglich nicht vorgesehen.

G.17 Vergütung von Ausschussmitgliedern.

Gemäß Empfehlung G.17 des DCGK soll unter anderem der höhere zeitliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden und der Mitglieder der Ausschüsse angemessen berücksichtigt werden. Nach der Ansicht der Gesellschaft berücksichtigt die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder schon einen etwaigen zeitlichen Mehraufwand. Für die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie deren Vorsitzenden ist daher keine erhöhte Vergütung gegenüber den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern vorgesehen.

Berlin, den 14. November 2023

2023-11-15 Entsprechenserklärung 2023 (PDF)
2022-11-15 Entsprechenserklärung 2022 (PDF)
2022-07-29 Entsprechenserklärung 2022 (PDF)
2021-11-10 Entsprechenserklärung 2021 (PDF)
2021-04-29 Entsprechenserklärung 2021 (PDF)
2021-02-01 Entsprechenserklärung 2021 (PDF)
2020-08-11 Entsprechenserklärung 2020 (PDF)
2020-07-07 Entsprechenserklärung 2020 (PDF)
2019-12-03 Entsprechenserklärung 2019 (PDF)
2019-03-12 Entsprechenserklärung 2019 (PDF)
2018-03-15 Entsprechenserklärung 2018 (PDF)
2017-03-16 Entsprechenserklärung 2017 (PDF)
2016-07-08 Entsprechenserklärung 2016 Aktualisierung (PDF)
2016-03-21 Entsprechenserklärung 2016 (PDF)
2015-03-25 Entsprechenserklärung 2015 (PDF)
2014-03-27
Entsprechenserklärung 2014 (PDF)
2013-03-28 Entsprechenserklärung 2013 (PDF)
2012-03-29 Entsprechenserklärung 2012 (PDF)
2011-03-25
Entsprechenserklärung 2011 (PDF)
2010-10-13
Ergänzung zur Entsprechenserklärung 2010 (PDF)
2010-03-30
Entsprechenserklärung 2010 (PDF)
2009-03-30
Entsprechenserklärung 2009 (PDF)
2008-03-28 Entsprechenserklärung 2008 (PDF)
2007-03-28
Entsprechenserklärung 2007 (PDF)
2006-04-26
Entsprechenserklärung 2006 (PDF)
2005-03-14
Entsprechenserklärung 2005 (PDF)
2004-05-13
Entsprechenserklärung 2004 (PDF)
2003-06-24
Entsprechenserklärung 2003 (PDF)
2002-12-16
Entsprechenserklärung 2002 (PDF)
Unternehmen
Die First Sensor AG zählt zu den weltweit führenden Anbietern auf dem Gebiet der Sensorik und ist Teil von TE Connectivity. In diesem Wachstumsmarkt entwickeln und produzieren wir kundenspezifische Lösungen für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Dabei ist es unser Anspruch, den Herausforderungen der Zukunft mit unseren innovativen Sensorik-Technologien frühzeitig zu begegnen und sie zu lösen.
Investor Relations
Ziel unserer Investor-Relations-Aktivitäten ist es, Ihnen genau die Informationen zur Verfügung zu stellen, die Sie benötigen, um Aktionär der First Sensor AG zu werden oder zu bleiben. Durch Transparenz wollen wir Ihr Vertrauen in unsere Aktie als attraktiver Wachstumswert festigen. Außerdem tragen wir durch den kontinuierlichen und offenen Dialog zur angemessenen Bewertung des Unternehmens bei.
Tailored Solutions
Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor kundenspezifische Sensoren, Elektronikschaltungen, Baugruppen und komplexe Systeme für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Als Lösungsanbieter stellt das Unternehmen komplette Entwicklungsdienstleistungen vom Konzept und ersten Proof-of-Concept über die Prototypenentwicklung bis zur Serienreife zur Verfügung. First Sensor bietet ein breites Anwendungswissen, modernste Aufbau- und Verbindungstechniken und die Produktion in Reinräumen der ISO-Klassen 8 bis 5.
Karriere
Innovation, Exzellenz, Nähe – das sind unsere Werte, unser Anspruch, unser Antrieb. Weniger ist keine Option. Unsere Sensorlösungen stehen für technische Innovationen und wirtschaftliches Wachstum. Denn sie sind die Basis zur Entwicklung und Nutzung von neuen Technologien in nahezu all unseren Lebensbereichen. Diese Zukunft wollen wir mit Ihnen gemeinsam gestalten.

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