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Corporate Governance
Die First Sensor begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats

§ 1 Einsetzung


Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der First Sensor AG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Soweit die vorliegende Geschäftsordnung keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die Regelungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend.

§ 2 Anforderungen an die Mitglieder des Prüfungsausschusses

  1. Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Mitglieder des Prüfungsausschuss über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. 
  2. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein und muss über Sachverstand auf dem Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen sowie besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren aufweisen.
§ 3 Aufgaben

  1. Der Prüfungsausschuss nimmt die ihm gesetzlich in § 107 Abs. 3 S. 2 AktG zugewiesenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere anstelle des Aufsichtsrats für folgende Aufgaben zuständig:
    a) Überwachung des Rechnungslegungsprozesses;
    b) Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems;
    c) Abschlussprüfung, hier insbesondere die Auswahl und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen;
    d) Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung.
  2. Der Prüfungsausschuss unterbreitet Empfehlungen und Vorschläge zur Gewährleistung der Integrität des Rechnungslegungssystems.
§ 4 Information des Prüfungsausschusses

Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben alle erforderlichen Auskünfte von dem Vorstand einzuholen und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu nehmen oder deren Vorlage von dem Vorstand zu verlangen. Der Prüfungsausschuss kann für den Einzelfall ein Ausschussmitglied berechtigen, die dem Prüfungsausschuss vorstehend zugewiesenen Rechte allein auszuüben.

§ 5 Einberufung, Beschlusfassung

  1. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und Sitzungen mündlich, fernmündlich durch Telefax oder mittels elektronischer Medien, insbesondere E-Mails, einberufen.
  2. Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, unter Angabe des Grundes die Einberufung einer Sitzung zu verlangen.
  3. Die Beschlüsse des Prüfungsausschusses können in Ausnahmefällen auf Anordnung des Vorsitzenden auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. In diesem Fall ist § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend anwendbar.
  4. Der Ausschussvorsitzende kann einzelne Vorstandsmitglieder zu den Sitzungen hinzuziehen.
§ 6 Berichterstattung an den Aufsichtsrat

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit des Prüfungsausschuss.

§ 7 Schweigepflicht

Für die Mitglieder des Prüfungsausschuss gilt die Schweigepflicht nach § 12 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend.

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  • Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats (PDF)
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Die First Sensor AG zählt zu den weltweit führenden Anbietern auf dem Gebiet der Sensorik und ist Teil von TE Connectivity. In diesem Wachstumsmarkt entwickeln und produzieren wir kundenspezifische Lösungen für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Dabei ist es unser Anspruch, den Herausforderungen der Zukunft mit unseren innovativen Sensorik-Technologien frühzeitig zu begegnen und sie zu lösen.
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Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor kundenspezifische Sensoren, Elektronikschaltungen, Baugruppen und komplexe Systeme für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Als Lösungsanbieter stellt das Unternehmen komplette Entwicklungsdienstleistungen vom Konzept und ersten Proof-of-Concept über die Prototypenentwicklung bis zur Serienreife zur Verfügung. First Sensor bietet ein breites Anwendungswissen, modernste Aufbau- und Verbindungstechniken und die Produktion in Reinräumen der ISO-Klassen 8 bis 5.
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