Als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird die Unternehmensführung der First Sensor AG in erster Linie durch das Aktiengesetz und die weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie durch den Deutschen Corporate Governance Kodex bestimmt. Die Rechte und Pflichten der Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung) ergeben sich aus dem Gesetz und der Satzung.
Hinweis: Die Erklärung zur Unternehmensführung wurde am 30. Januar 2025 im Internet veröffentlicht; sie wird unterjährig nicht aktualisiert.
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- Erklärung zur Unternehmensführung mit integriertem Corporate Governance Bericht (Aktualisierung nach Hauptversammlung 2025) (PDF)
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