Wind-turbines-First-Sensor
Corporate Governance
Die First Sensor begrüßt den von der Regierungskommission vorgelegten und regelmäßig aktualisierten Deutschen Corporate Governance Kodex.

Geschäftsordnung für Personal- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats

§ 1 Einsetzung

Der Personal- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der First Sensor AG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) besteht auf der Grundlage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Soweit die vorliegende Geschäftsordnung keine abweichende Regelungen enthält, gelten die Regelungen der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft entsprechend.

§ 2 Anforderungen an die Mitglieder des Personal- und Nominierungsausschusses

Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Mitglieder des Personal- und Nominierungsausschusses über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Ausschusses erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

§ 3 Aufgaben

  1. Der Personal- und Nominierungsausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor, insbesondere macht er Vorschläge zur Bestellung und zur Beendigung der Bestellung von Mitgliedern des Vorstands. Er unterbreitet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch einen Vorschlag für die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand der Gesellschaft sowie eine Frist für deren Erreichung.
  2. Der Personal- und Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung Vorschläge zum Vergütungssystem und zu dessen regelmäßiger Überprüfung, zur Festsetzung der Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie zur Herabsetzung der Vergütung. Der Personal- und Nominierungsausschuss  prüft dabei die Angemessenheit und Üblichkeit der vorgeschlagenen Vergütung unter Berücksichtigung der horizontalen und vertikalen Vergleichbarkeit sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
  3. Der Personal- und Nominierungsausschuss sucht geeignete Kandidaten für zu besetzende Stellen als Vorstandsmitglieder. Der Personal- und Nominierungsausschuss kann auch externe Berater mit dieser Suche beauftragen.
  4. Der Personal- und Nominierungsausschuss sucht geeignete Kandidaten für zu besetzende Stellen als Aufsichtsratsmitglieder. Der Personal- und Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung vor.
  5. Der Personal- und Nominierungsausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Der Personal- und Nominierungsausschuss beschließt - sofern er aus drei Mitgliedern besteht - anstelle des Aufsichtsrats über folgende Gegenstände:
    a) Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen und Versorgungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern sowie Erledigung aller sich aus der Durchführung dieser Verträge ergebenden Maßnahmen mit Ausnahme der dem Aufsichtsrat vorbehaltenen Entscheidungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 7 AktG, die der Personal- und Nominierungsausschuss jedoch vorbereitet;
    b) sonstige Rechtsgeschäfte gegenüber Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG;
    c)Gewährung von Darlehen an den § 115 AktG genannten Personenkreis.
  6. Der Personal- und Nominierungsausschuss berät regelmäßig über die langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Dabei berücksichtigt er die Führungskräfteplanung der Gesellschaft und achtet auch auf Vielfalt (Diversity).
  7. Interessenkonflikte legen Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsratsmitglieder gegenüber dem Personal- und Nominierungsausschuss anstelle des Aufsichtsrats offen. Zuständige für die Entgegennahme der Erklärungen ist der Vorsitzende des Personal- und Nominierungsausschusses.
  8. Der Personal- und Nominierungsausschuss entscheidet über eine Selbstbefreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc Mitteilung nach Art. 17 Abs. 4 Marktmissbrauchsverordnung, soweit es sich um eine Insiderinformation handelt, die in den ausschließlichen Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fällt.
§ 4 Information des Personal- und Nominierungsausschusses

Der Personal- und Nominierungsausschuss ist berechtigt, zum Zwecke der Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben alle erforderlichen Auskünfte von dem Vorstand einzuholen und Einsicht in alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu nehmen oder deren Vorlage von dem Vorstand zu verlangen. Der Personal- und Nominierungsausschuss kann für den Einzelfall ein Ausschussmitglied berechtigen, die dem Personal- und Nominierungsausschuss vorstehend zugewiesenen Rechte allein auszuüben.

§ 5 Einberufung, Beschlussfassung

  1. Die Sitzungen des Personal- und Nominierungsausschusses werden vom Vorsitzenden des Personal- und Nominierungsausschusses unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und Sitzungen mündlich, fernmündlich durch Telefax oder mittels elektronischer Medien, insbesondere E-Mails, einberufen.
  1. Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, unter Angabe des Grundes die Einberufung einer Sitzung zu verlangen.
  2. Die Beschlüsse des Personal- und Nominierungsausschusses können in Ausnahmefällen auf Anordnung des Vorsitzenden auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. In diesem Fall ist § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend anwendbar. 
  3. Der Ausschussvorsitzende kann einzelne Vorstandsmitglieder zu den Sitzungen hinzuziehen.
§ 6 Berichterstattung an den Aufsichtsrat

Der Vorsitzende des Personal- und Nominierungsausschusses erstattet dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit des Personal- und Nominierungsausschusses.

§ 7 Schweigepflicht

Für die Mitglieder des Personal- und Nominierungsausschusses gilt die Schweigepflicht nach § 12 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats entsprechend.

Download
  • Geschäftsordnung für den Personal- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats (PDF)
Unternehmen
Die First Sensor AG zählt zu den weltweit führenden Anbietern auf dem Gebiet der Sensorik und ist Teil von TE Connectivity. In diesem Wachstumsmarkt entwickeln und produzieren wir kundenspezifische Lösungen für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Dabei ist es unser Anspruch, den Herausforderungen der Zukunft mit unseren innovativen Sensorik-Technologien frühzeitig zu begegnen und sie zu lösen.
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Tailored Solutions
Im Wachstumsmarkt Sensorik entwickelt und produziert First Sensor kundenspezifische Sensoren, Elektronikschaltungen, Baugruppen und komplexe Systeme für die stetig zunehmende Zahl von Anwendungen in den Zielmärkten Industrial, Medical und Mobility. Als Lösungsanbieter stellt das Unternehmen komplette Entwicklungsdienstleistungen vom Konzept und ersten Proof-of-Concept über die Prototypenentwicklung bis zur Serienreife zur Verfügung. First Sensor bietet ein breites Anwendungswissen, modernste Aufbau- und Verbindungstechniken und die Produktion in Reinräumen der ISO-Klassen 8 bis 5.
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